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Trafiguras Angola-Verfahren: die Zahlungen hinter den Ölverträgen

The Ledgers Africa · Sonderbericht

Im Angola-Bestechungsverfahren endete die Verantwortung nicht beim Empfänger des Geldes. Ein Schweizer Gericht verurteilte auch Trafiguras frühere Muttergesellschaft wegen mangelhafter Überwachung von Vermittlern. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt; das erstinstanzliche Urteil ist kein rechtskräftiger Abschluss.

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Symbolische Illustration eines Öltankers und gerichtsähnlicher Schatten in einem angolanischen Hafen.
KI-generierte redaktionelle Illustration. Keine Darstellung einer tatsächlichen Szene oder eines Beweismittels. — The Ledgers

Die Dokumentation

Von Charterverträgen zu Offshore-Konten

Am 31. Januar 2025 verurteilte das Bundesstrafgericht in Bellinzona Trafigura Beheer BV und drei Personen wegen Geschäften mit Angolas staatlichem Ölsektor. Medien identifizierten den früheren Trafigura-Manager als Mike Wainwright und den angolanischen Amtsträger als Paulo Gouveia Junior. Wainwright erhielt 32 Monate Freiheitsstrafe, davon 20 bedingt. [1][2]

Die Darstellung des Gerichts verfolgt Zahlungen zwischen 2009 und 2011: über vier Millionen Euro an Überweisungen, etwas mehr als 600.000 Dollar in bar und geringe Bewirtungs- und Hotelkosten. Ein Amtsträger ermöglichte acht Schiffscharterverträge und einen Bunkervertrag. Gelder gelangten über Vermittlergesellschaften auf das Schweizer Konto einer Offshore-Gesellschaft. Es handelt sich um erstinstanzliche, anfechtbare Feststellungen. [1]

Verhaltensregeln allein reichten nicht

Bei der Gesellschaft ging es um die Organisation. Nach Auffassung des Gerichts waren allgemeine Antikorruptionsgrundsätze nicht in ausreichende Kontrollen der Vermittler und ihrer Mittelverwendung umgesetzt worden. Es verhängte eine Busse von drei Millionen Franken und bezifferte die Ersatzforderung in seiner Mitteilung auf 145 Millionen Dollar. Diese betrifft Erträge, nicht die Höhe der Bestechungszahlungen. [1]

Einige zeitgenössische Medienberichte nannten 145,6 Millionen Dollar. Dieser Beitrag verwendet die veröffentlichte Gerichtsangabe, statt beide Beträge gleichzusetzen. Keiner der Beträge bezeichnet bereits an Angola zurückgezahltes Geld. [1][2]

Die Position des Unternehmens

In seinem Jahresrückblick vom Dezember 2025 bestätigte Trafigura die Berufung. Das Gericht habe anerkannt, dass damals eine Compliance-Funktion und Richtlinien bestanden, diese jedoch als unzureichend bewertet. Das Unternehmen betonte, das Urteil sei nicht rechtskräftig; im Berufungsverfahren gelte weiterhin die Unschuldsvermutung. [3]

Damit bleiben zwei unterschiedliche Fragen: Haben die Verurteilungen im Berufungsverfahren Bestand, und was erfordert wirksame Kontrolle von Geschäftsvermittlern? Über die erste entscheiden die Gerichte. Die zweite betrifft die praktische Verantwortung: Wer prüfte den Verbleib der Zahlungen, bevor die Verträge Erträge abwarfen?

Auf Grundlage von Berichten von: Bundesstrafgericht · SK.2023.49 · 31. Januar 2025; SWI swissinfo / Bloomberg · 31 Januar 2025; Trafigura · Jahresrückblick des CEO · 9. Dezember 2025.

Quelldokumente

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  1. Bundesstrafgericht · SK.2023.49 · 31. Januar 2025bstger.ch
  2. SWI swissinfo / Bloomberg · 31 Januar 2025swissinfo.ch
  3. Trafigura · Jahresrückblick des CEO · 9. Dezember 2025trafigura.com

Dossier-Aktualisierungen

  1. Erstveröffentlichung

    Bericht veröffentlicht

  2. Status aktualisiert

    Abgeschlossen

    Redaktioneller Recherchestatus erfasst.

Redaktioneller Hinweis

The Ledgers Africa: Auswertung der unten datierten Gerichtsunterlagen, Unternehmenserklärungen und Medienberichte. Kein Anspruch auf eigene Vor-Ort-Recherche. Die Parteien wurden für diesen Beitrag nicht gesondert kontaktiert. Der redaktionelle Status ist vom rechtlichen Verfahrensstand zu unterscheiden.

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